Werde Teil unserer Tennisfamilie
- Tennisspielen interessiert Dich und Du möchtest es ausprobieren?
- Du hast Kinder und möchtest ihnen die Möglichkeit bieten, Tennis zu erlernen?
- Du spielst bereits Tennis und suchst nach einer passenden Mannschaft?
Wir freuen uns darauf, Dich bei uns willkommen zu heißen und Dir die Vorteile einer Mitgliedschaft in der TSG Rodgau 2019 e.V. vorzustellen:
- Förderung von Vereinstraining für Kinder, Jugendliche und Mannschaftsspielende
- Vereinstrainingsbetrieb ganzjährig - unabhängig vom Wetter
- Spielbetrieb auf Sand an 365 Tagen im Jahr - zu vergünstigten Preisen
- Förderung der Mannschaften - unabhängig vom Alter
Beitragsordnung
gültig ab 1. Januar 2023
Aktive Mitglieder von 0 – 6 Jahren
30,00 €
Aktive Mitglieder von 7 – 21 Jahren
90,00 €
Aktive Mitglieder von 22 – 27 und ab 75 Jahren
125,00 €
Aktive Mitglieder ab 28 und bis 74 Jahren
195,00 €
Fördernde Mitglieder
40,00 €
Familien oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit Kindern bis 18 Jahren (in Ausbildung bis 27 Jahren*)
360,00 €
Aktives Mitglied mit Kind bis 18 Jahren (in Ausbildung bis 27 Jahren*)
210,00 €
jedes weitere Kind bis 18 Jahren (in Ausbildung bis 27 Jahren*)
45,00 €
Rodgauer Kooperationsmitgliedschaft Kinder und Jugendliche **
20,00 €
Rodgauer Kooperationsmitgliedschaft Erwachsene **
40,00 €
Schnuppermitgliedschaft Kinder und Jugendliche ***
30,00 €
Schnuppermitgliedschaft Erwachsene ***
50,00 €
Juristische Person des Privatrechts
120,00 €
* entsprechende Nachweise sind rechtzeitig vor Beginn des neuen Kalenderjahres dem Vorstand Organisation & Verwaltung vorzulegen
** Voraussetzung ist eine vollzahlende Aktive Mitgliedschaft in einem Rodgauer Tennisverein oder einer Tennisabteilung, entsprechende Nachweise sind rechtzeitig vor Beginn des neuen Kalenderjahres dem Vorstand Organisation & Verwaltung vorzulegen
*** Erwachsene zahlen zusätzlich 50,00 € Kaution für 5 Arbeitsstunden, die im Laufe des Kalenderjahres abgearbeitet werden können. Die Schnuppermitgliedschaft ist nur im ersten Jahr und einmalig pro Person gültig. Sie muss fristgerecht bis zum 30. September gekündigt werden, andernfalls verlängert sie sich nach der gültigen Beitragsordnung.
Stichtag ist für alle Mitgliedschaften der 31. Dezember des laufenden Jahres.
Arbeitsstunden
In unserem Verein ist es Tradition, dass jedes Mitglied die Vereinsarbeit durch Arbeitsstunden unterstützt, die in der Satzung und Beitragsordnung festgelegt sind.
Dabei gilt Folgendes:
- Aktive Mitglieder ab 22 Jahren leisten 8 Stunden, ersatzweise 15,00€/Stunde
- Junge Erwachsene von 18 bis 21 Jahren leisten 6 Stunden, ersatzweise 15,00€/Stunde
- Erwachsene Schnuppermitglieder leisten 5 Stunden, ersatzweise 10,00€/Stunde
- Rodgauer Kooperationsmitglieder (nur Erwachsene) leisten 4 Stunden, ersatzweise 15,00€/Stunde
- Mitglieder ab 70 Jahren und fördernde Mitglieder müssen keine Arbeitsstunden leisten.
- Arbeitsstunden sind im Kalenderjahr abzuleisten und können nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen werden.
- Überzählige Arbeitsstunden sind auf Familienmitglieder (Eltern und Kinder) /eheähnliche Lebensgemeinschaften übertragbar.
- Arbeitsstunden können von beauftragten Personen für ein Mitglied abgeleistet werden, dies muss jedoch rechtzeitig im Vorfeld bei den Verantwortlichen bekannt gegeben werden.
Hinweise zu den Jahresbeiträgen
Neumitglieder zahlen bei Eintritt bis 30. Juni des laufenden Jahres den vollen Mitgliedsbeitrag, danach bis 31. Oktober des laufenden Jahres den halben Mitgliedsbeitrag. Ein Eintritt nach dem 31. Oktober ist für das laufende Kalenderjahr beitragsfrei.
Sollte die Mitgliedschaft nicht zum 30. September gekündigt werden, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Weiteres regelt die gültige Satzung der TSG.
Die Schnuppermitgliedschaft ist nur im ersten Jahr und einmalig pro Person gültig, sie muss fristgerecht bis zum 30. September gekündigt werden, andernfalls verlängert sie sich nach der gültigen Beitragsordnung und Satzung der TSG.